Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Gestern Abend habe ich für uns ein spontanes, schnelles Essen ausgewählt – Pellkartoffeln. Einen Quark habe ich auch im Haus. Den cremigen Quark vom Berchtesgadener Land habe ich schon im Weihnachtsurlaub gekauft und damit war fast klar, dass der Quark abgelaufen ist. Auf dem Deckel stand „Mindestens haltbar bis: 31.12.2017“. Naja dachte ich mir, der ist jetzt zwar gute 2 Wochen „abgelaufen“, aber ich schau mal. Geöffnet und der Quark roch normal, keine Schimmelbildung, umgerührt und probiert. Einwandfrei! Der Quark schmeckte wie immer trotz überschrittenem Datum. Schnell einen Teelöffel von der Starken Knolle in die 350 g Quark eingerührt und fertig war der leckere Dip zu unseren Kartoffeln.

Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger pro Jahr rund 80 Kilogramm Lebensmittel im Wert von rund 230 Euro weg nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist.

Ich durfte mich letztes Jahr mit dem Thema ja intensiver befassen, da ich meine eigenen Produkte richtig auszeichnen wollte.

So lautet die Definition der Lebensmittelbehörde dazu:
Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels“ das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält.

Für meine Salze bedeutet das z.B. ich muss das Mindesthaltbarkeitsdatum unter Berücksichtigung folgender Kriterien auswählen: Wie lange behält mein Salz die originale Farbe, denn Kräuter verblassen bekanntlich mit der Zeit? Wie lange schmeckt mein Salz wie am ersten Tag ohne Geschmacksverlust? So komme ich zu dem Zeitraum von einem Jahr. Dass Salz viel länger hält wissen wir alle. Salz alleine kann nicht schlecht werden und hat kein Verfallsdatum. Kräuter, solange sie gut getrocknet sind verlieren höchstens etwas an Geschmack sind aber auch sehr lange haltbar. Ich denke, dass ein Salz über Jahr hinweg verwendet werden kann ohne zu Verderben. Bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums bin ich haftbar zu machen. Heißt, wenn ich zwei Jahr Haltbarkeit angebe und mein Salz verbleicht doch etwas an Geschmack verliert obwohl es dunkel gelagert wurde bin ich dafür verantwortlich und könnte auf Schadensersatz verklagt werden. Natürlich macht das im Normallfall keiner, denn wir reden hier über einen kleinen Betrag, aber für das Geschäft egal welches ist das doch schädigend. Dadurch werden die Mindesthaltbarkeitsdaten verkürzt um kein Risiko einzugehen. Honig zum Beispiel hält bei kühler, trockner Lagerung locker 3 Jahre, aber meist wird das MHD von einem Jahr angegeben.

Deswegen meine Bitte: Werfen Sie unser Produkt nicht einfach weg sobald das Datum überschritten wurde. Das gilt auch für alle anderen Lebensmittel in Ihrem Haushalt. Benutzen Sie Ihre Sinne und prüfen Sie, ob Sie das Produkt noch verzehren können und entscheiden Sie individuell. Falls es unangenehm riecht, Schimmel zu erkennen ist, komisch oder säuerlich schmeckt oder Sie sich unsicher sind gehen Sie kein Risiko ein und entsorgen Sie das Lebensmittel.

Das hilft nicht nur der Umwelt, sondern entlastet auch Ihren Geldbeutel.